EPIFANES

Polyesterspachtel 500g

24,95 CHF (49.9 CHF/kg)
  • Generic Kauf auf Rechnung
  • Mastercard Mastercard
  • PayPal Paypal
  • Visa Visa
  • Google Pay Google Pay
  • Apple Pay Apple Pay
  • Vorkasse
Online: Nicht auf Lager
Lieferdatum derzeit unbekannt

Produktbeschreibung

Polyesterspachtel 500g

Der schnelltrocknende 2-Komponenten Polyesterspachtel von EPIFANES ist für Stahl- und Polyesteroberflächen über der Wasserlinie geeignet. Eine besonders gute Haftung hat die Spachtelmasse auf gereinigtem und geschliffenem Kunststoff. Die Spachtelmasse kann in dicken Schichten aufgetragen werden und eignet sich hauptsächlich bei kleineren Reparaturen. Dieser Polyesterspachtel ist nach ca. 30-60 Minuten (bei einer Temperatur von 18°C) überstreichbar.

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 511907
  • Marke: EPIFANES
  • Farbe: weiß

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
  • P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Sicherheitsdatenblätter