West System

GFK-Bootsreparatur-Set

49,95 CHF
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Produktbeschreibung

GFK-Bootsreparatur-Set

Dieses Set ist ein „must have“ für jeden Bootseigner. Es wurde entwickelt, damit Sie kleinere Reparaturen an Bord ihres GFK-Bootes selber vornehmen können. Ein kleines Informationsheft (wird mitgeliefert) erklärt die 4 Basis-Reparaturen mit Epoxidharz: 

Reparieren von kleinen Rissen und Kratzern.

Reparaturen von Delaminierungen an Decks, Rümpfen und Schotten.

Reparaturen von Löchern.

Ersetzen und Versetzen von Decksbeschlägen. 


Das Set besteht aus folgendem: 

250 g WEST SYSTEM 105 Harz, 50 g WEST SYSTEM 205 Härter,

1 Döschen 402 Mischung aus gemahlenen Glasfasern, 1 Döschen 409 Mikrokugeln, 1 m 450g/m² x 125 mm breites Bidiagonalgelege-Tape, 

1 m 175g/m² x 75 mm breites Glasfasertape, 1 m 100 mm breites Abreißgewebe, 1 wiederverwendbarer Mixstab, 3 Mixbecher, 2 Spritzen, 2 Pinseln, 2 Paar Nitril-Handschuhen, sowie eine Anleitung und CD-Rom mit Produktübersicht.

Eigenschaften
  • Artikelnummer: 511916
  • Marke: West System
  • Signalwort: Achtung! Gefahr!

Produktsicherheit

Gefahrenpiktogramme
  • Ätzwirkung
  • dickes Ausrufe-zeichensymbol
  • Gesund­heits­gefahr
  • Umwelt
Signalwort

Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
  • P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
  • P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
  • P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • P310 Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
  • translation missing: de-CH.products.safety.P301+P330+P331
  • P302+P352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.)
  • P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
  • P304+P340 Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
  • P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Bis zum Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.)
  • P308+P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
Sicherheitsdatenblätter